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AGBs DISCLAIMER

Citystay GmbH
Rosenstrasse 16 10178 Berlin
Tel. + 49 (0) 30 2362 4031
Fax: + 49 (0) 30 2362 4031
info@citystay.de

Geschäftsführer: Frank Hinrichs
Ansprechpartner für die Inhalte der Website:

Frank Hinrichs
Tel. + 49 (0) 30 2362 4031
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Handelsregisternummer:
HRB 93220B, Amtsgericht Charlottenburg
Ust-IdNr. DE 30/459/04126

Internet Rechtslage:

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten, bzw. des gesamten Web's distanziert. Wir haben auf unserer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet angelegt. Für alle diese Links gilt: »Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten Webpages haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Webseiten auf unserer gesamten Website inklusive aller Unterseiten und deren Links. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen».

Citystay regelt den Datenschutz wie folgt:

Citystay GmbH ist sich im Klaren darüber, dass Menschen es aus Privatgründen scheuen, ihre persönlichen Details über das Internet preiszugeben. An dieser Stelle erklären wir, wie wir Informationen verwenden und wie wir die Privatsphäre von unseren Gästen schützen.

Für die Reservierung benötigte Informationen

Für eine Buchung bei uns benötigen wir einige Informationen. Dazu gehört der Name (Anrede, Vor- und Nachname), PLZ und Ort, Telefonnummer und e-mail Adresse. Um die Reservierung zu garantieren, brauchen wir ebenfalls eine Kreditkartennummer.

Wer kriegt die Informationen zu sehen?

Nur Mitarbeiter des Citystays werden ihre Informationen bearbeiten, die für die Reservation benötigt werden. Alle Mitarbeiter sind vertraglich dazu verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Keine der Informationen wird an andere Firmen verkauft oder von ihnen verwendet.

Sicherheit.

Die Informationen, die wir durch das Internet erhalten, werden von unserem eigenen, sicheren Rechner verarbeitet. Unser Hauptrechner, der vertraglich durch die Firma Verisign geschützt wird, stellt sicher, dass alle Informationen, die zwischen Ihrem und unserem Computer ausgetauscht werden, sicher ankommen und nicht von anderen infiltriert, gelesen oder abgefangen werden können. Das Vorhängeschlosssymbol deutet an, dass sie auf einem sicheren Server sind. Genauso senden wir auch Informationen an Sie weiter und verhindern, dass private Informationen in die falsche Hände geraten können

Wie wir Ihre Informationen verwenden

Wir verwenden Ihre e-mail Adresse nur, um Ihnen eine Reservierungsbestätigung zu schicken, oder aus Gründen, die direkt ihre Reservierung betreffen. Gegebenenfalls informieren wir Sie über Neuheiten auf citystay GmbH. Wir verwenden Ihre Telefonnummer nur in Notfällen, wenn z.B. ein Problem mit Ihrer Reservierung auftritt.

Wir geben nie Informationen weiter oder verkaufen sie an andere Firmen. Unter Umständen werden wir statistische Informationen weiterreichen, die aber unter keinen Umständen persönliche Informationen enthält, mit denen man Sie identifizieren könnte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag
der citystay GmbH
Katzlerstr. 5
10829 Berlin

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der citystay GmbH. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der citystay GmbH, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die citystay GmbH zustande. Der citystay GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind die citystay GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der citystay GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern der citystay GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen die citystay GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der citystay GmbH beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die citystay GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der citystay GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der citystay GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der citystay GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können von der citystay GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der citystay GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die citystay GmbH dem zustimmt. Rechnungen der citystay GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die citystay GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die citystay GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der citystay GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die citystay GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitige oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der citystay GmbH aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen der citystay GmbH.

Ein Rücktritt des Kunden vom mit der citystay GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der citystay GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der citystay GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen der citystay GmbH und den Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der citystay GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der citystay GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die citystay GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der citystay GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Die citystay GmbH empfiehlt dem Kunden, zur Abdeckung des aus der Stornierung der Buchung enstehenden Schadens, den Abschluss einer Rücktrittsversicherung in Höhe der unter §4, Abs. 4 benannten Stornokosten.

§ 5 Rücktritt der citystay GmbH

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die citystay GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der citystay GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der citystay GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die citystay GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die citystay GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der citystay GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in de Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die citystay GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der citystay GmbH in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der citystay GmbH zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist. Bei berechtigtem Rücktritt der citystay GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der citystay GmbH bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die citystay GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der citystay GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung der citystay GmbH

Die citystay GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die citystay GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der citystay GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der citystay GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der citystay GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der citystay GmbH auftreten, wird die citystay GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verplichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet die citystay GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 € im Hostel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die citystay GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der citystay GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der citystay GmbH gilt der vorstehende Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die citystay GmbH nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend. Weckaufträge werden von der citystay GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die citystay GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der citystay GmbH. Ausschließlicher Gerichsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der citystay GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichsstand der Sitz der citystay GmbH. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.